Praxis für Physiotherapie und Krankengymnastik – spezialisiert auf orthopädische und chirurgische Krankheitsbilder
In unserer Praxis für Physiotherapie haben wir uns in erster Linie auf orthopädische und chirurgische Krankheitsbilder spezialisiert. Je nach Befund werden stabilisierende und mobilisierende Übungen eingesetzt, die exakt auf Ihren Krankheitsverlauf abgestimmt sind.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Brauche ich eine ärztliche Verordnung für Krankengymnastik?
Ja, Krankengymnastik wird in der Regel von Ihrem Arzt verordnet. Mit einem entsprechenden Rezept können Sie direkt bei uns einen Termin vereinbaren. In Ausnahmefällen können Sie auch als Selbstzahler ohne Rezept behandelt werden.
Wie oft muss ich zur Krankengymnastik?
Das hängt von Ihrer Verordnung und Ihrem Beschwerdebild ab. Typischerweise werden 6-10 Behandlungen pro Rezept verordnet, mit 1-3 Terminen pro Woche. Wir passen die Frequenz individuell an Ihre Bedürfnisse an.
Was ist der Unterschied zwischen Krankengymnastik und Physiotherapie?
Die Begriffe werden heute synonym verwendet. "Krankengymnastik" ist der traditionelle deutsche Begriff, "Physiotherapie" der internationale. Beides bezeichnet dieselben therapeutischen Maßnahmen zur Behandlung von Funktionsstörungen und Schmerzen.
Bei welchen Beschwerden hilft Krankengymnastik?
Krankengymnastik hilft bei vielfältigen Beschwerden: Rückenschmerzen, Nackenverspannungen, Gelenkbeschwerden, nach Operationen, bei Haltungsschwäche, Bewegungseinschränkungen und zur Prävention chronischer Schmerzen. Wir behandeln sowohl akute als auch chronische Beschwerden.
Wie läuft eine Krankengymnastik-Behandlung ab?
Jede Behandlung beginnt mit einer ausführlichen Befunderhebung. Anschließend erstellen wir einen individuellen Therapieplan mit aktiven und passiven Übungen. Eine Einheit dauert je nach Verordnung zwischen 15 und 30 Minuten. Zusätzlich erhalten Sie Übungen für zuhause.
Kann ich Krankengymnastik mit anderen Therapien kombinieren?
Ja! Häufig kombinieren wir Krankengymnastik mit Manueller Therapie, Krankengymnastik am Gerät (KGG) oder anderen Therapieformen. Das hängt von Ihrer Verordnung und Ihrem Beschwerdebild ab.
Was kostet Krankengymnastik?
Mit einer ärztlichen Verordnung übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten. Gesetzlich Versicherte zahlen in der Regel eine Zuzahlung von 10€ pro Rezept plus 10% der Behandlungskosten. Privatversicherte rechnen wir nach den geltenden Gebührenordnungen ab.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Wir bemühen uns, Ihnen zeitnah einen Termin anzubieten. In dringenden Fällen – z.B. nach Operationen – versuchen wir, besonders schnell zu reagieren. Kontaktieren Sie uns gerne direkt für eine individuelle Terminvereinbarung.